In HM II hatten wir ein Linienintegral folgendermaßen berechnet:
Dies ergibt dann den Residuensatz.
Dies stellt natürlich kein geschlossener Integrationsweg dar. Da wir aber eine periodische Funktion haben, folgt:
Außerdem gilt nun:
Durch Umformung von f(z) folgt:
Damit können wir nun das Integral berechnen:
a und sind Polstellen 1.Ordnung. Wir wenden den Residuensatz an:
Als Übung ist zu zeigen:
Die Singularitäten, also die Nullstellen des Nenners, sind folgende:
Wir hatten in HM I folgendes definiert:
Somit gilt:
Ein kann sein, daß eine Integral nur als Cauchyscher Hauptwert, aber nicht als uneigentliches Integral existiert.
Wenn wir den Grenzübergang von R bilden, folgt Satz 2.
Wir schätzen ab:
Damit folgt das Ergebnis:
Dies sind Polstellen 1.Ordnung. Damit folgt:
Das Ergebnis ist somit:
Wir berechnen das vorige Integral allgemein:
Da es sich um Polstellen erster Ordnung handelt, folgt:
Wir berechnen die Anzahl der Residuen im Intervall [0;]:
Damit gilt:
Für das Integral folgt nun für gerades n:
Die Summe berechnen wir mittels der Formel für die geometrische Reihe:
![]() | (4.5) |
Damit folgt dann:
Setzen wir nun n = 4, so folgt:
Damit folgt also unser zuvor berechnetes Ergebnis.