Wir fassen nochmals zusammen:
z0 = 0 ist eine isolierte Singularität. Wir berechnen die Laurentreihe:
Es gilt nun f(0) = 1, womit gezeigt ist, daß z = 0 eine hebbare Singularität ist. Wir können dies auch folgendermaßen ausdrücken:
z0 = 1 ist somit Polstelle 1.Ordnung.
z = 0 ist eine isolierte Singularität. Wir schreiben die Laurentreihe hin:
![]() | (4.4) |
Wir haben hier somit eine Polstelle 2.Ordnung.
z = 0 ist eine wesentliche Singularität.
Nun ist noch eine Sache ungeklärt, und zwar, was nichtisolierte Singularitäten sind. Betrachten wir hierzu den komplexen Logarithmus:
Jeder Punkt der negativen reellen Achse ist nichtisolierte Singularität.
z = 0 ist nichtisolierte Singularität. Für zk = wird der Nenner 0. Ab einem
gewissen k befinden sich alle Punkte innerhalb eines Kreises mit Radius
. Diese
Folge konvergiert, z = 0 ist Häufungspunkt dieser Folge, womit sie eine nichtisolierte
Singularität darstellt.
f(z) sei bei einer wesentlichen Singularität nicht definiert. Betrachten wir f(z) = e.
Es sei z = iy, womit für y
0 kein Grenzwert existiert. Für z = x > 0 und x
0 folgt
|ez|
.
Nun gilt:
Mittels des zweiten Cauchy-Integralsatzes folgt:
Wir leiten diesen Ausdruck m - 1 mal nach z ab:
Für m = 1 gilt beispielsweise:
Hat f die Form f(z) = mit g(z0)
0, h(z0) = 0, h'(z0)
0. Dann ist
z0 Polstelle 1.Ordnung. g und H seien außerdem holomorph. Dann folgt
mit obiger Formel:
Da g und h holomorph sind, können wir diese in eine Reihe entwickeln:
Durch Ausklammern von (z - z0) folgt:
Damit folgt nun durch Einsetzen:
0 ist eine wesentliche Singularität und 1 eine Polstelle 1.Ordnung. Damit berechnen wir die Residuen an diesen beiden Stellen:
Da bei 0 eine wesentliche Singularität vorliegt, können wir obige Formel nicht anwenden. Wir müssen die Laurentreihe bilden:
Wir multiplizieren die ersten Koeffizienten aus, wobei wir a-1 erhalten:
Mittels der Reihenentwicklung für die Exponentialfunktion folgt:
Somit folgt für das Residuum: