Durch das Coulomb-Gesetz läßt sich von der Ladung auf die Kraft schließen:
Wir verallgemeinern auf die Ladungsdichte:
Das Problem läßt sich auch umkehren, indem man
aus dem
vorgegebenen
berechnen muß. Zunächst sei
auf geschlossener Fläche
gegeben, wobei sich im Ursprung eine Punktladung befinden sollte:


Wegen der Additivität des Feldes gilt für mehrere Punktladungen:

Wir gehen nun zur Ladungsdichte über:

V ist hierbei das von O eingeschlossene Volumen. Diese Beziehung nennt man auch Gaußsches Gesetz der Elektrostatik in Integralform. Wir verwenden nun:
Daraus erhalten wir nun die differentielle Form des Gaußschen Gesetzes:
Aus
(
) =
3d3x'
(
') .
und -
x
=
folgt:
Der Vorteil des Potentials
ist, daß es sich um eine skalare Größe handelt.
Es handelt sich somit um eine Funktion, statt der drei Komponenten von
(
). Wie kann man
interpretieren?
Stellen wir uns vor, eine Testladung q wird von
1 nach
2 transportiert,
wobei die Kraft q .
(
) auf q wirkt. Die aufzuwendende Arbeit berechnet
sich nach:

Es gilt:
Diese Beziehung kann durch Nachrechnen gezeigt werden. Das Linienintegral über einem geschlossenen Weg erhält man mittels des Stokesschen Satzes:
Durch Transport auf geschlossenem Weg kann aus wirbelfreiem Feld keine Energie gewonnen werden. Die zwei Grundgleichungen der Elektrostatik lauten nun:
| |
| |
Aus ![]()
= ![]()
und
= -![]()
folgt nun:
Dies ist die sogenannte Poisson-Gleichung. In Gebieten ohne Ladung läßt sich diese Gleichung folgendermaßen umformen:
Hierbei handelt es sich um die Laplace-Gleichung, wobei der Laplace-Operator folgendermaßen definiert ist:
Wir verifizieren die Poisson-Gleichung nun unter Verwendung von:
Wir berechnen also:
Nun wird eine Nebenrechnung durchgeführt, wobei bewiesen wird:
Für |
|
0 gilt in Kugelkoordinaten:
Am Ursprung ist
2
zunächst nicht definiert. Für beliebig kleine V gilt mit
dem Gaußschen Satz:
Für eine Kugeloberfläche O mit Radius |
0| gilt:
Also folgt:

Wenn wir zusätzlich eine Ladung q3 ins System bringen, gilt:

Wir gehen nun zum Kontinuum über:
Mittels der Poisson-Gleichung eliminieren wir nun
(
):
Durch partielle Integration erhält man, wobei die Randterme verschwinden,
weil
und
im Unendlichen gegen 0 gehen.
Angewendet auf unsere Formel, ergibt sich: